Das Urteil des Obersten Gerichtshofes ist gefällt

Informationen zum letzten Gerichtsverfahren


Gibt es etwas Schöneres als unbeschwert spielende Kinder und gut gelaunte Eltern, die ihre Seele einfach einmal baumeln lassen können? Der Spielplatz in der neu entstandenen Rehfingsiedlung gewann bei Alt und Jung innerhalb kürzester Zeit an großer Beliebtheit, aber – wie heißt’s so schön: Jedem Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Und schon bald musste sich unser wunderbarer Spielplatz, zwar sehr vereinzelten, dafür einer umso heftigeren Kritik stellen. 

War es zuerst das ein oder andere Spielgerät, das wegen seiner Geräuschentwicklung als störend empfunden wurde, wurden später die Kinder selbst, ihr Lachen, ihr manchmal etwas überschäumender, lautstarker Spaß zum Anlass für immer heftigere Interventionen genommen, die am Ende gar die gänzliche Beseitigung des Spielplatzes zum Ziel hatten. 

Diese Anstrengungen einiger weniger, aber umso massiver zu Felde ziehender Anrainer:innen – deren eigene Kinder den Spielplatz mit großer Begeisterung nutzen – gipfelten schließlich darin, dass unsere Marktgemeinde bei Gericht auf Unterlassung geklagt wurde. Also im Ergebnis dazu gezwungen werden sollte, den Spielplatz, der mit großem ideellen, aber auch materiellen Aufwand, mit Unterstützung des Landes Niederösterreich und mit so vielen guten Wünschen unsererseits geschaffen worden ist, wieder zu beseitigen. 

Das abzuwickelnde Gerichtsverfahren löste eine tiefe menschliche Enttäuschung bei uns als Verantwortliche aus. Ist es doch unser Bestreben, den Wünschen und Ansprüchen aller Bewohner:innen unserer Großgemeinde, und ganz besonders unserer Kleinen und Jungen gerecht zu werden. So wollen wir ihnen eine lebenswerte und freudvolle Umgebung bieten und ihnen eine sinnvolle Alternative zu Computerspielen oder Aggressionshandlungen anbieten. 

Dafür waren wir auch bereit, viel zu investieren, wollen wir doch immer das Allgemeinwohl voranstellen. Manche unserer Mitbürger:innen sehen das andersrum und stellen lieber eigenes Interesse voran und scheuen sich nicht davor, unsere Kinder, um ihre Glücksmomente zu bringen.

Im Rahmen dieses nun angestrengten Gerichtsverfahrens wurden nun über richterlichen Auftrag wochen-, ja monatelange Lärmmessungen von gerichtlich beeideten Sachverständigen durchgeführt, Lokalaugenscheine im Beisein des Richters abgehalten und uns auch das ein oder andere Zugeständnis abgerungen, zu dem wir um des lieben Friedens willen bereit waren. 

  • Am Ende aber blieb, was die Rechtsprechung immer schon vertreten hatte: Kinderlärm, auch wenn er subjektiv als noch so unangenehm empfunden werden mag, muss jedenfalls hingenommen werden! 
  • So entschied auch das Bezirksgericht Baden und wies die Klage ab, womit sich die Kläger aber nicht zufriedengaben und gegen das Urteil Berufung erhoben. 
  • Das Landesgericht Wiener Neustadt wies die Berufung ebenfalls ab und bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts Baden. 
  • Aber auch mit diesem Richterspruch wollten sich die unnachgiebigen Kläger nicht abfinden und riefen gar den Obersten Gerichtshof an. Der entschied in letzter Instanz: unser Spielplatz darf bleiben!

Unsere Freude und Erleichterung ist groß, zumal wir es den Kindern und Jugendlichen schwer erklären hätten können, warum dieses großartige, durch und durch positiv besetzte Zentrum für Spiel und Spaß wieder abgebaut hätte werden sollen. Ganz abgesehen vom Kostenaufwand und dem Erklärungsbedarf dem Land Niederösterreich gegenüber, die diesen Spielplatzbau mit viel Geld unterstützt haben.

Am Ende sollten wir uns aber alle darüber Gedanken machen, ob nicht das Miteinander und die Interessen der Gemeinschaft über die jeweiligen Einzelbedürfnisse zu stellen sind, und ob wir nicht wieder etwas mehr miteinander reden sollten, bevor wir den Weg zu Gericht wählen. Wir dürfen alle Bürger:innen unserer Großgemeinde dazu einladen. 

29.04.2024