Bezugsberechtigt? Dann kommen Sie vorbei!

Heizkostenzuschuss 2023

Der Heizkostenzuschuss wird in der Höhe von 150 Euro, 100 Euro oder 50 Euro an Anspruchsberechtigte ab 19. Dezember 2023 ausbezahlt.

  • Anspruchsberechtigt sind nur österreichische- sowie EU- Staatsbürger:innen, die ihren Hauptwohnsitz vor dem 1. Oktober 2023 in der MG Pottendorf hatten und noch immer haben und die angeführten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. 

Einkommenshöchstgrenzen (Brutto)

Heizkostenzuschuss150 Euro100 Euro50 Euro
Alleinstehend
bis 1.300 Eurobis 1.365 Eurobis 1.430 Euro
Ehepaar, Lebensgefährtenbis 2.050 Eurobis 2.152,50 Eurobis 2.255 Euro
für jedes Kind220 Euro231 Euro242 Euro
für jede weitere erw. Person750 Euro787,50 Euro825 Euro
  • Der Heizkostenzuschuss wird am Gemeindeamt (Bürgerservicestelle) ab 19.12.2023 gegen Vorlage der aktuellen Einkommensnachweise, Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung in Form von Einkaufsgutscheinen der MG Pottendorf ausbezahlt und kann bis 31. Jänner 2024 beantragt werden.
  • Alle anspruchsberechtigten Pensionist:innen erhalten Einkaufsgutscheine in der Höhe von 75 Euro (Alleinstehende, Einkommenshöchstgrenze bis 1.430 Euro) und 120 Euro (Ehepaare und Lebensgefährten, Einkommenshöchstgrenze bis 2.255 Euro).


01.11.2023