Der Heizkostenzuschuss wird in der Höhe von 150 Euro, 100 Euro oder 50 Euro an Anspruchsberechtigte ab 19. Dezember 2023 ausbezahlt.
- Anspruchsberechtigt sind nur österreichische- sowie EU- Staatsbürger:innen, die ihren Hauptwohnsitz vor dem 1. Oktober 2023 in der MG Pottendorf hatten und noch immer haben und die angeführten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Einkommenshöchstgrenzen (Brutto)
Heizkostenzuschuss | 150 Euro | 100 Euro | 50 Euro |
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Alleinstehend
| bis 1.300 Euro | bis 1.365 Euro | bis 1.430 Euro |
Ehepaar, Lebensgefährten | bis 2.050 Euro | bis 2.152,50 Euro | bis 2.255 Euro
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für jedes Kind | 220 Euro | 231 Euro | 242 Euro |
für jede weitere erw. Person | 750 Euro | 787,50 Euro | 825 Euro |
- Der Heizkostenzuschuss wird am Gemeindeamt (Bürgerservicestelle) ab 19.12.2023 gegen Vorlage der aktuellen Einkommensnachweise, Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung in Form von Einkaufsgutscheinen der MG Pottendorf ausbezahlt und kann bis 31. Jänner 2024 beantragt werden.
- Alle anspruchsberechtigten Pensionist:innen erhalten Einkaufsgutscheine in der Höhe von 75 Euro (Alleinstehende, Einkommenshöchstgrenze bis 1.430 Euro) und 120 Euro (Ehepaare und Lebensgefährten, Einkommenshöchstgrenze bis 2.255 Euro).